Auskünfte aus dem Melderegister

Jeder, der in der VG Gerzen gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftlich oder durch persönliches Erscheinen Auskunft über die Daten zu erhalten, die über ihn im Melderegister gespeichert sind. Auch Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft.

 

Auf persönliche oder schriftliche Anfrage erteilt die Meldebehörde folgende Auskünfte:

 

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift
  • akademische Grade


 

Das Auskunftsersuchen kann nur beantwortet werden, wenn die Auskunftsgebühr in Form einer Vorabüberweisung, Lastschrift- oder Einzugsermächtigung oder in bar gleich beigefügt ist.

 

Die Gebühren entnehmen Sie bitte dieser Auflistung.



Erweiterte Auskunft

Bei rechtlichen- oder berechtigtem Interesse (Nachweis erforderlich), kann auch eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister erteilt werden. Genauere Infos hierzu sind direkt mit der Meldebehörde abzuklären.

 

 

ONLINE-Melderegisterauskünfte über das Einwohneramt der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen

Hinweis für gelegentliche Nutzer - Privatpersonen (ohne Registrierung):

 

Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, online einfache Melderegisterauskünfte aus dem Melderegister der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen zu erhalten, ohne sich als Benutzer registrieren lassen zu müssen. Die Melderegisterauskunft ist kostenpflichtig und wird per Lastschrift abgebucht. Hierzu ist die Zustimmung zu einem elektronischen Lastschriftverfahren erforderlich.


 

Hinweis für Power - User und Behörden (mit Registrierung):

 

Für Inkassodienste, Firmen, Rechtsanwälte, Versicherungen usw., die einfache Melderegisterauskünfte regelmäßig und in größerem Umfang in Anspruch nehmen (sog. Power-User) und für Staatliche Behörden (für Behördenauskünfte im Wege der Amtshilfe) gibt es ebenfalls die Möglichkeit Online (über das Internet) rund um die Uhr einfache Meldeauskünfte einzuholen.

 

Die Verwaltungsgemeinschaft Gerzen schließt mit den Nutzern aus der Wirtschaft (Power-User) und den Staatlichen Behörden Vereinbarungen zur Nutzung von Online-Melderegisterauskünften ab.

 

drucken nach oben