Beglaubigungen

Was müssen Sie für eine Beglaubigung vorlegen?

Für eine Beglaubigung ist immer die Vorlage des Originals erforderlich.

Die entsprechende Kopie wird dann von uns gefertigt.

Sollten Sie bereits Kopien erstellt haben, ist es wichtig, dass die Kopien mit dem Original übereinstimmen (Vorder- und Rückseite müssen auch auf der Kopie vorhanden sein).

 

Bitte beachten Sie, dass von standesamtlichen Urkunden z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden usw. nur von einem Standesamt Abschriften gemacht werden können.

Eine amtliche Beglaubigung durch eine andere Stelle ist hier nicht möglich.

 

 

Was kostet einen Beglaubigung?

Mindestgebühr 5,00 EUR

Je nach Anzahl der Beglaubigungen 2,50 EUR

 

Die Gebühr ist bei Abholung der Beglaubigung direkt zu bezahlen.

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